Haustier in der Mietwohnung – wer darf was?

Fast jeder, der ein Haustier besitzt oder überlegt, sich eines zuzulegen, kennt den
Gedanken: „Ich muss erstmal meinen Vermieter fragen, ob das Haustier bleiben darf.“
Aber ist das überhaupt notwendig? Darf der Vermieter das Halten des geliebten
Haustieres in der Wohnung verbieten?

Das sagt das Gesetz

Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 darf das Halten von Haustieren in Mietwohnungen nicht grundsätzlich verboten werden. Haustiere würden die Persönlichkeitsentfaltung des Menschen fördern, so die Begründung für dieses Urteil.

Was bedeutet das für unsere Lieblinge?

Ohne Erlaubnis des Vermieters darf man Kleintiere wie Meerschweinchen oder Schildkröten halten. Kleintier ist allerdings ein gleichermaßen dehnbarer wie enger
Begriff. Für Frettchen zum Beispiel sollte man sich eine Genehmigung einholen: die kleinen Nager können eine starke Geruchsbelästigung für Nachbarn bedeuten.

Kleine Hunde, wie etwa Yorkshire Terrier, könnten aufgrund ihrer Größe und ihres ruhigen Temperaments zu den Kleintieren zählen, doch Gerichte sehen das mitunter anders.

Für Hunde und Katzen sollte man sich auf jeden Fall eine Genehmigung des Vermieters besorgen, denn das unerlaubte, also vom Vermieter nicht geduldete Halten eines solchen Tieres, kann ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages sein.

Plus: der Vermieter verfügt über ein sogenanntes nachträgliches Rückzugsrecht. Das bedeutet: Er kann jederzeit seine Genehmigung zum Halten von Haustieren
zurücknehmen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Blinden- und Therapiehunde. Diese dürfen auch ohne Erlaubnis des Vermieters bleiben, solange eine Bescheinigung über ihre Ausbildung vorliegt.

Was sind Gründe für ein Verbot oder den Entzug der Genehmigung?

Falls der Vermieter etwas dagegen haben sollte, dass z.B. ein Hund einzieht oder von seinem Rückziehrecht Gebrauch machen möchte, muss er dieses fundiert begründen. Gründe des Vermieters könnten sein: Der Hund bellt ständig und stört somit andere Mieter, der Hund müffelt oder noch schlimmer: Er ist bissig und stellt eine Gefahr für
andere dar.

 

Tipp

Wie immer empfehlen wir den offenen Umgang mit dem Vermieter über Anschaffung oder das Mitbringen eines Haustieres. Wenn das Tier eine Zumutung für die Nachbarn ist, haben Mieter schlechte Karten. Um für den Vierbeiner das Tierheim zu vermeiden, bleibt in diesem Fall für den Mieter nur der Schritt ins Eigenheim.

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