Keine Rückzahlung der Kaution?

Die neue Wohnung ist gefunden, die Kisten gepackt, das Kautionskonto aufgelöst – so problemlos sollte der Umzug laufen. Oft gibt es aber doch die eine oder andere Hürde zu nehmen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der alte Vermieter einem noch das Leben schwer macht und die Kaution einbehält. Doch darf er das überhaupt? Und was haben Mieter zu beachten?

Warum und wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Die Kaution für ein Mietobjekt muss vertraglich vereinbart sein. Sie soll den Vermieter vor allem durch Schäden schützen, die durch den Mieter entstanden sind. Laut Mietrecht darf sie in Deutschland höchstens drei Monatsmieten betragen. Außerdem muss der Vermieter die Summe getrennt von seinem Vermögen (i.d.R. auf ein Sparbuch o.ä.) sichern.

Es gibt mehrere Situationen, in denen der Vermieter die Mietkaution einbehalten kann. Etwa, wenn es noch offene Summen bei der Miete oder der Nebenkostenabrechnung gibt. Bei den Nebenkosten zählen auch noch zu erwartende Nachzahlungen. Bei größeren Schäden, z.B. an mitvermieteten Möbeln, an Fenstern oder Türen, kann der Vermieter die Kaution als Schadenersatz heranziehen.

Auch bei kleineren Schäden bzw. Reparaturen kann der Vermieter die Kaution als Sicherheit einbehalten – diese müssen vorher aber genau im Mietvertrag festgelegt sein. Oft zählt dazu, dass der Mieter das Mietobjekt beim Ein- oder Auszug neu streicht oder Bohrlöcher verspachtelt. Für Verschleißschäden, etwa am Herd oder den Wasserhähnen, muss der Vermieter aber selbst aufkommen.

Wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf, hängt vom Einzelfall bzw. der Fälligkeit ab. Normalerweise beträgt die Frist zwischen drei und sechs Monaten. Diese sogenannte Überlegungsfrist soll dem Vermieter ausreichend Zeit für die Nebenkostenabrechnung und die Abnahme einräumen. Im Fall der Nebenkosten kann der Vermieter die Kaution auch zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt. Je nach Zeitraum kann das also bis zu zwölf Monate dauern.

Was müssen Mieter beachten?

Die Mieter sollten sich genau über ihre Pflichten im Mietvertrag informieren. Beim Ein- und Auszug empfiehlt es sich außerdem, das Objekt mit dem Vermieter zu begehen und ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dort sollten alle Mängel möglichst detailliert festgehalten werden.

Möchten Mieter ihre Kaution zurückfordern, ist das nach mindestens drei Monaten zumindest für einen Teilbetrag möglich. Eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter reicht dabei zunächst aus. Die Mieter sollten die Rückzahlung aber nicht allzu lange hinausschieben oder aus den Augen verlieren: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Hat der Vermieter keine Ansprüche gestellt, sollte die Kaution kurzfristig ausgezahlt werden – normalerweise innerhalb von zwei Wochen.

 

Tipp

Bei Unklarheiten bezüglich der Mietkaution können Sie sich gerne an unsere Experten von Black Label Property Management wenden.

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