Vermietung & Verwaltung

Der Mietaufhebungsvertrag

In jedem Mietvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist festgehalten. Drei Monate beträgt sie in der Regel, es kann aber auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden. Manchmal wird es für Mieter oder Vermieter aber erforderlich, früher aus dem bestehenden Vertrag herauszukommen. Für solche Fälle kann dann ein Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte darin aber alles möglichst genau festgehalten sein.

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Eigenbedarf anmelden

In vielen deutschen Städten ist der Wohnraum knapp. Interessenten kommen in Scharen zu Besichtigungen, bringen Bewerbungsmappen mit und müssen ihre Suche in den meisten Fällen doch fortsetzen. Und auch Vermieter kommen manchmal in die Situation, dass sie zusätzlichen Wohnraum benötigen. In solchen Fällen ist die Kündigung an den Mieter aber nur zulässig, wenn sie den Eigenbedarf ordnungsgemäß anmelden.

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Als Verwalter immer ein bisschen zwischen den Stühlen

Als die Crew von Black Label Property Management im Frühjahr 2017 die Büroräume in Charlottenburg bezog, war anfänglich noch viel Platz in dem Gemeinschaftsbüro. Mittlerweile platzt das Büro des eigenständigen Verwaltungs- und Vermietungsservice von Black Label Properties aus allen Nähten. Sieben Mitarbeiter/innen, fünf feste und zwei duale IUBH-Studenten mit Ausrichtung auf Betriebswirtschaft und Immobilien bemühen sich tagtäglich um die Belange von Eigentümern und deren Mietern und stehen dabei immer ein bisschen zwischen den Stühlen, so Heike Hentschel schmunzelnd, CEO von Black Label Property Management.

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