Der Mietaufhebungsvertrag
In jedem Mietvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist festgehalten. Drei Monate beträgt sie in der Regel, es kann aber auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden. Manchmal wird es für Mieter oder Vermieter aber erforderlich, früher aus dem bestehenden Vertrag herauszukommen. Für solche Fälle kann dann ein Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte darin aber alles möglichst genau festgehalten sein.
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