Vermietung & Verwaltung

Der Mietaufhebungsvertrag

In jedem Mietvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist festgehalten. Drei Monate beträgt sie in der Regel, es kann aber auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden. Manchmal wird es für Mieter oder Vermieter aber erforderlich, früher aus dem bestehenden Vertrag herauszukommen. Für solche Fälle kann dann ein Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte darin aber alles möglichst genau festgehalten sein.

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Eigenbedarf anmelden

In vielen deutschen Städten ist der Wohnraum knapp. Interessenten kommen in Scharen zu Besichtigungen, bringen Bewerbungsmappen mit und müssen ihre Suche in den meisten Fällen doch fortsetzen. Und auch Vermieter kommen manchmal in die Situation, dass sie zusätzlichen Wohnraum benötigen. In solchen Fällen ist die Kündigung an den Mieter aber nur zulässig, wenn sie den Eigenbedarf ordnungsgemäß anmelden.

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